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~ Hauptamtliche Syndici der Hanse ~

Heinrich Sudermann, der erste hauptamtliche Syndicus der Städtehanse.  -  Mehr Informationen auf unserer Seite "Syndicus der Hanse / Syndikus der Hanse"  -  HIER KLICKEN.

↑ Doctor Heinrich Sudermann  (1520 - 1591)

  Heinrich Sudermann war der erste hauptamtliche Syndikus der Hanse. Neben richtungsweisenden Vertrags- werken und diplomatischen Erfolgen, sorgte Sudermanns Arbeit entscheidend für den Zusammenhalt der Städtehanse.

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~ Seuchen des Mittelalters ~

Segnung von Seuchenkranken  -  Mehr Informationen auf unserer Seite "Seuchen des Mittelalters"  -  HIER KLICKEN

↑ Segnung von Seuchenkranken um 1360/75

  Der “Schwarze Tod” ist auch heute noch der Inbegriff für die Seuchen des Mittelalters. Die Pest war allerdings nur eine von vielen Krankheiten. Auf der Seite ,,Seuchen des Mittelalters” stellen wir eine Auswahl von Seuchen und Krankheiten vor, die den Handel der Hanse beeinflussten, beziehungsweise den Verlauf der Geschichte veränderlich wirkten.

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~ Persönlichkeiten der Hansegeschichte ~

Jürgen Wullenwever, Bürgermeister der Hansestadt Lübeck auf einem Spott-Portait, das um das Jahr 1537 entstanden ist. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Darstellung eines Galgens. - Jürgen Wullenwever ist am 24. September 1537 bei Wolfenbüttel am Hohen Gericht am Lechlumer Holz hingerichtet worden.  -  Mehr Informationen auf unserer Seite ,,Persönlichkeiten der Hansegeschichte"  -  HIER KLICKEN.

↑ Jürgen Wullenwever (1488 - 1537), Bürger- meister der Stadt Lübeck auf einem Spott-Portrait

  Die hansische Existenz ist maßgeblich geprägt durch Persönlichkeiten der Zeitgeschichte. Zwistigkeiten, die in den unterschiedlichen Interessen begründet waren, führten zu wiederholten Ausein- andersetzungen. Namen wie Simon von Utrecht, oder Jürgen Wullenwever stellen für die heutige Zeit ein wichtiges Binde- glied zum Verständnis der hansischen Politik / Ansichten dar.

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~ Sigillvm / Siegel der Hansezeit ~

Siegel der Hansestadt Stralsund.  -  Mehr Informationen auf unserer Seite ,,Sigillum"  -  HIER KLICKEN.

↑ Stralsunder Siegel am Stralsunder Friedens- vertrag vom 24.05. 1370

  Trotz der großen Machtfülle, welche die  Hanse während ihrer Blütezeit inne hatte, führte der Verband kein einheit- liches Siegel. Üblicherweise wurden in der damaligen Zeit Verträge mit den Siegeln der beteiligten Städte und Herrscherhäuser gesiegelt. Neben den  städtischen Siegeln beschäftigt sich unsere Sonderseite “Sigillum” mit Sakralsiegeln, kaufmännischen Siegeln, Admiralitätssiegeln und Herrschafts- siegeln.

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~ Waffen der Hansezeit ~

Arkebuse, auch Hakenbüchese genannt für Seestreitkräfte um das Jahr 1425 Bild

↑ Arkebuse (Hakenbüche) um 1425

  Die Entwicklung der Waffentechnik, insbesondere die der Seegeschütze wurde durch den nordischen siebenjährigen Krieg von 1563 bis 1570 auf rasante Weise vorangetrieben und fand in den seinerzeit teilweise modernen Geschützen der Adler von Lübeck (Lübscher Adler) einen weiteren Höhepunkt. Arkebusen waren eine weiter Innovation der Waffentechnik; der Haken der Waffe wurde an der Bordwand des Schiffes eingehängt und fing den Rückstoß der abgeschossenen Waffe auf. Diese und weitere Waffen stellen wir auf unserer Seite ,,Waffen der Hanse” vor.

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~ Schiffstypen der Hansezeit ~

Bremer Hansekogge  -  Mehr Informationen auf unserer Seite ,,Schiffstypen der Hansezeit"  -  HIER KLICKEN.

↑ Die bekannte Bremer Kogge von 1380

  Die Koggen der Hanse sind zum Sinnbild des einst mächtigen Städtebund geworden. Die Anfänge der hansischen Schiffstechnik waren allerdings durch einfache Langschiffe geprägt, die Ähnlichkeiten mit den Wikingerschiffen aufwiesen. Die ersten Koggen wurden in der Nordsee erfolgreich als Lastschiffe eingesetzt und fanden ihren Weg in die Ostsee. Die elementare Bedeutung der Koggen als Transportmittel spiegelt sich auf den vielen Darstellungen der städtischen Siegeln wieder. Unsere Sonderseite ,,Schiffstypen der Hansezeit” zeigt die Entwicklung der Schiffstypen und Schiffsartillerie auf

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~ Hanserecessen / Hanserezessen ~

Hanserecessen von 1477 - 1530.  -  Mehr Informationen auf unserer Seite ,,Hanserezessen"  -  HIER KLICKEN.

↑ Hanserecessen von 1477 - 1530

  Hanserecessen waren Aufzeichnungen, die  kein einheitliches Bild boten. Die Protokolle berichten auf sehr detaillierte weise über die Zusammentreffen der Städtehanse auf ihren Hansetagen und dokumentieren häufig bis in das kleinste Detail Wortlaute und Auftreten von städtischen Vertretern; von den Recessen wurden auf Verlangen für die Kontore und Mitgliedsstädte kostenpflichtige Abschriften erstellt. Unserer Sonderseite ”Hanserezessen” stellt die Zusammen- hänge zu der hansischen Politik her und erläutert deren Auswirkungen.

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~ Der Totentanz - Danse macabre ~

Das jüngste Gericht - Holzstich von Hans Holbein dem Juengeren aus dem Jahre 1538.   -  Mehr Informationen auf unserer Seite ,,Der Totentanz von Hans Holbein dem Jüngeren"  -  HIER KLICKEN.

↑ Das jüngste Gericht - Holzstich von Hans Holbein dem Juengeren aus dem Jahre 1538.

  Der Totentanz ist unter vielen Titeln geläufig, einen Bekanntheitsgrad haben die häufig thematisierten Darstellungen allerdings erst durch das 1530 verbreitete Werk des Hans Holbein d. J. erfahren.

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~ Hexenprozesse / Hexenhammer / Ketzerhammer ~

  Mit der Hexenverfolgung wird fast ausschließlich nur die katholische Kirche in Verbindung gebracht, die Realität ist allerdings wesentlich komplexer. Unbestritten mag allerdings sein, dass der Malleus Maleficarum (Der Hexenhammer) die Ängste der Bevölkerung schürte. Der Dominikanermönch Heinrich Kramer verfasste vor 1486 den Hexenhammer als Handbuch für die Inquisition und behandelte in diesem Werk diverse Fragen, die den Inquisitoren einen Leitfaden bieten sollten.

  Ein Beispiel aus dem Hexenhammer: In der fünften Frage versuchte er zu klären, ob Todfeinde zu Zeugenaussagen zugelassen werden sollten:

„Wenn aber gefragt wird, ob der Richter Todfeinde eines Beschuldigten in einem solchen Fall zum Zeugnis ablegen oder zum Verhandeln gegen den zulassen könne, so antworten wir, dass nicht. Daher Archidiaconus, wie oben: „Verstehe es jedoch nicht so, dass in diesem Verbrechen ein Todfeind zu Verhandlung zugelassen wird“, 3 q. 5 c. 2 und de simo. Licet heli. am Ende. Darüber merkt auch Hostiensis genügend in summa de accu. § quis possit an. Welche aber werden Todfeinde genannt? Beachte, dass, weil nur mit Rücksicht auf eine Feindschaft jemand zurückgewiesen wird und man nicht jede beliebige zurückst, sondern eine tödliche begriffen wird: weil tatsächlich der Tod zwischen die Betreffenden getreten ist oder beabsichtigt worden ist oder was zum Tode führt oder der Weg dahin oder schwere und tödliche Wunden erfolgt sind und ähnliches, was auf die Treulosigkeit und Ruchlosigkeit des Handelnden gegenüber dem Opfer schließen lässt, um dessentwillen man annimmt, er werde, so wie er beabsichtigt hat, ihm durch Verwunden den leiblichen Tod anzutun, es auch dadurch versuchen, dass er ihm dieses Verbrechen der Ketzerei zu Last legt. Und wie er ihm das Leben nehmen wolle, hätte er ihm auch seinen guten Ruf nehmen wollen. Daher sind solche Todfeinde gesetzlich vom Zeugnis fernzuhalten. …“

Titelblatt des Hexenhammers (Malleus Maleficarum)  -  Lyoner Ausgabe von  1669       Verbrennung des Jan Hus auch Johannes Huss genannt auf dem Scheiterhaufen am 06.07.1415 in Konstanz. Darstellung aus der Spiezer Chronik von 1485  -  Für eine größer Bilddarstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

  • ↑ (links) Titelblatt des Hexenhammers (Malleus Maleficarum)  -  Lyoner Ausgabe von  1669
  • ↑ (rechts) Verbrennung des Jan Hus auch Johannes Huss genannt auf dem Scheiterhaufen am 06.07.1415 in Konstanz. Darstellung aus der Spiezer Chronik von 1485

  Der Hexenhammer war ursprünglich, wie fast alle Schriften der damaligen Zeit, in lateinischer Sprache abgefasst worden und richtete sich somit hauptsächlich an den Klerus sowie theologische Magister. Statistisch betrachtet, sind durch die weltliche Gerichtsbarkeit die meisten Opferzahlen zu beklagen, die allerdings von Region zu Region teilweise stark schwankten. Die Zeit der Reformation führte zu Glaubensabspaltungen, die auch eine differenzierte Hexenverfolgung zur Folge hatte (insbesondere eine politisch initiierte Verfolgung). Die Täufer errichteten unter der Federführung von Jan van Leiden in Münster eine stabile Glaubensgemeinde, die sich bis in die politische Spitze des Rates etablierte. Von Leiden baute die Machtposition in Münster so weit aus, dass er sich als König Johann I. vom „Königreich Zion“ ausrief. Der im Vorweg aus der Stadt vertriebene Bischof Franz von Waldeck, warf seinerseits van Leiden Ketzerei vor und ließ Münster mit Landsknechtstruppen des Landgrafen Philipp von Hessen belagern. Münster wurde letzten Endes von den feindlichen Truppen eingenommen, Jan von Leiden, Bernd Knipperdolling sowie Bernd Krechting wollten sich nicht zum „rechten Glauben“ bekehren lassen und wurden am 22.01. 1536 mit glühenden Zangen zu Tode gekniffen. Die entstellten Leichen wurden nicht wie üblich verbrannt, sondern in eisernen Käfigen am Turm der Kirche St. Lamberti öffentlich zur Schau gestellt.

  Politisch motiviert wurde die Hexenverfolgung auch in einzelnen Fällen als Mittel zum Zweck vorgeschoben. Der Reformator Martin Luther genoss gegenüber der Inquisition durch einen akademischen Grad und die Übertragung eines Lehramtes einen relativen Schutz, der durch die päpstliche Bannbulle „Decet Romanum Pontificem“ ins wanken gebracht werden sollte. Auf Drängen der Kirche, verhängte Kaiser Karl V. die Reichsacht gegen Luther.

  Ungeachtet der vorherrschenden Glaubenskonflikte vertraten sowohl Calvin,  als auch Luther den oft zitierten Kernsatz des 2. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 17 wieder Hexen und Zauberern:

„Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen.“ beziehungsweise ,,Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen.”

  Die Verfolgung und hiermit verbundene Einäscherung von Schadenzauberern, sowie Mittlern des Teufels (Hexen) darf nicht ausschließlich auf das Mittelalter eingegrenzt werden. Ihren Ursprung hatte die Hexenverfolgung bereits in der germanischen Mythologie, allerdings mit dem Unterschied, dass der Ausdruck „Hexe“ noch nicht bekannt war. Die Gegner der Hexenverfolgung gewannen in den einzelnen Jahrhunderten wiederholt an Einfluss, was unter anderem an dem Beschluss des Paderborner Konzils von 785 auf besondere Weise erkennbar war, welcher durch Karl den Großen bestätigt wurde:

„Wer vom Teufel verblendet nach Weise der Heiden glaubt, es sei jemand eine Hexe und fresse Menschen, und diese Person deshalb verbrennt oder ihr Fleisch durch andere essen lässt, der soll mit dem Tode bestraft werden.“

  Der Aberglaube des Mittelalters entwickelte geradezu unglaubliche „Blüten“ und findet sich auf interessante Weise in dem Malleus Maleficarum (Der Hexenhammer) wieder. So verweist der Institois Heinrich Kramer auf die Fülle möglicher Gefahren und unterschiedlicher Zauberformen. Insbesondere seit dem 11. Jahrhundert bildeten sich entsprechend den Vorstellungen der damaligen Gelehrten unterschiedliche Formen der schwarzmagischen Künste heraus:

  • Die schwarze Mantik – Eine Form der Zukunftsschau mit Hilfe der Dämonenbeschwörung.
  • Die Nekromantie – Eine Form der Wahrsagung durch Totenbeschwörung oder Totenbefragung.

  Im Hexenhammer werden in der “Sechsten Frage [III/2,16], Zwölften Akt”, abschließende Vorsichtsmaßregel aufgezeigt, die vom Richter beachtet werden müssen:

„… Erstens, dass an besonders heiligen Tagen und während der Feier der Messen befragt werden müssen, damit das Volk ermahnt wird, die göttliche Hilfe im allgemeinen, nicht im speziellen, anzuflehen, außer dass die Heiligen gegen Anfeindungen der Dämonen angerufen werden können. Zweitens, dass die Dinge, die oben vom Salz und anderen geweihten Dingen erwähnt worden sind, samt den sieben Worten, die Christus am Kreuz aussprach, auf einen Zettel geschrieben und ihm um den Hals gebunden werden sollen. Das Längenmaß Christi (Longitudo Christi: 1,60 m bis 1,80 m) werden ihm aus geweihtem Wachs auf den bloßen Leib gegürtet, wenn man es in dieser Länge gerade unschwer bekommen kann. Die Erfahrung hat gelehrt, dass sie dadurch auf wunderbare Weise bedrängt werden und schwerlich an sich halten. Besonders aber von den Reliquien der Heiligen.

Wenn dies so eingerichtet und Weihwasser im Trank gereicht worden ist, werden wiederum zu den Fragen getroffen, unter fortwährender Ermahnung wie vorher. Während er aber zur Folter vom Boden emporgehoben wird, lese der Richter die Aussagen der Zeugen unter heimlicher Weglassung der Namen vor oder lasse sich vorlesen, indem er folgendermaßen spricht: „Siehe durch die Zeugen bist du überführt!“ Desgleichen, wenn die Zeugen sich von Angesicht zu Angesicht gegenüber stellen wollen, dann möge der Richter fragen, ob er gestehen wolle, wenn sich ihm die Zeugen im Angesicht zeigen? Wenn er bejahrt, dann wären die Zeugen hereinzuführen und vor ihm aufzustellen, im Falle er vielleicht aus Scham oder Verängstigung etwas gestehen möchte. Schließlich, wenn es scheint, …“

  Der vorstehende Text bezieht sich auf die Befragung vermeidlicher Hexen und soll eine effektive Befragungmethodik aufzeigen, die auch verstockte Delinquenten gefügig machen sollte.

  Die Erörterung zu der „Fünfzehnten Frage [III/2,15]“ gibt unter anderem auch Hinweise auf den Eigenschutz der Richter und verweist auf „Techniken, die dem Schweigezauber entgegenwirken“. – Hierzu die vorangestellte Frage:

„Über die Fortsetzung der Folter und die Vorsichtsmaßnahmen und Zeichen, an denen der Richter die Hexe erkennen kann. Und wie er sich vor ihrem Schadenzauber schützen soll. Und wie sie zu scheren sind und wo sie ihre Zauber verborgen haben. Mit verschiedenen Erläuterungen, dem Schweigezauber zu begegnen. Und es ist der elfte Akt.“

  Der Institoris Heinrich Kramer führte in seinem Werk wiederholt an, dass diverse Hinweise sicheren Überlieferungen und eigenen Erfahrungen entstammen. Die damaligen „Testmethoden“ erscheinen in unserer heutigen Zeit mehr als merkwürdig, aber wir möchten einen Ausschnitt zu der „Fünfzehnten Frage [III/2,15]“ anführen, der so meinen wir von beispielhaftem Interesse ist:

„Es ist nach alter Überlieferung glaubwürdiger Leute und eigener Erfahrung das sicherste Zeichen, dass, selbst wenn er sie zum Weinen unter Beschwörungen antreibt, sei keine Tränen vergießen kann, wenn sie eine Hexe ist. Sie wird freilich weinerliche Laute von sich geben und versuchen, Wangen und Augen mit Speichel zu benetzen, wie wenn sie weinte, bezüglich dessen die Anwesenden genau aufpassen müssen. Die Weise aber, sie wahrer Tränen, falls sie unschuldig ist, zu veranlassen und dass sie falsche Tränen zurückhält, kann so oder ähnlich vom Priester unter Auflegung der Hand auf das Haupt des oder der Angezeigten mit dem Spruch ausgeführt werden: „Ich beschwöre dich bei den bittersten Tränen, die von unserem Heiland und Herrn, Jesus Christus, am Kreuz zum Heil der Welt vergossen wurden und bei den heißesten Tränen der glorreichsten Jungfrau Maria, seiner Mutter, die sie über seine Wunden zur Abendstunde hat fließen lassen, und bei allen Tränen, welche hier in der Welt alle Heiligen und Auserwählten Gottes vergossen haben, und von deren Augen jetzt jede Träne abgewischt hat, dass du, sofern du unschuldig bist, Tränen vergießest; wenn schuldig, keinesfalls. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes †. Amen.“ Die Erfahrung hat gelehrt, dass sie, je mehr sie beschworen wurden, desto weniger weinen konnten, während sie sich doch sehr zu weinen bemühten und die Wangen mit Speichel benetzten. Möglich ist jedoch, dass sie später, in Abwesenheit des Richters und außerhalb des Ortes und der Zeit der Tortur, vor den Wächtern zu weinen imstande sind.

Auf die Frage nach der Ursache der Tränenlosigkeit bei den Zauberern und Hexen kann man antworten: weil die Gnade der Tränen bei den Büßern zu den hervorragenden Gaben gezählt wird, indem Bernadus behauptet, dass eine demütige Träne in den Himmel steige und einen Unbesiegbaren besiege. …“

  Der Hexenhammer vermittelt in der Erörterung der „Fünfzehnten Frage [III/2,15]“ gleichzeitig einen greifbaren Beweis für eine geradezu panische Angst der Menschen und auch der Inquisitoren. Beschwörungen der obigen Art wurden gegenüber den Beschuldigten häufig und über eine mehrstündige Zeitspanne vorgenommen. Typische Verhörpraktiken der damaligen Zeit bezogen sich nicht ausschließlich nur auf die Folter, sondern es wurde eine konstante fortdauernde Befragung durchgeführt und zielte auch auf eine physische Zerstörung der vermeintlichen Hexe ab. Ruhephasen wurden den Opfern der „Ermittlungen“ nicht zugestanden.

  Ein grob gezeichnetes Beispiel bei einem geistigen Gericht:

  • Der Beschuldigte wurde verhaftet und in den Hexenkarzer geworfen.
  • Über mehrere Wochen erfolgte häufig keine Information etc..
  • Der Beschuldigte wurde dem Gericht vorgeführt.
  • Die Befragung wurde eröffnet (Folterwerkzeuge etc. werden dem Delinquenten vor der peinlichen Befragung oftmals vorgezeigt).

  Wenn eine Befragung abgebrochen wird und der Beschuldigte in den Karzer zurückgeführt wird, erfolgt eine ununterbrochene Beschwörung bis zu einer erneuten Befragung. – Der Beschuldigte wird somit ununterbrochen wach gehalten, der physische und auch seelische Zusammenbruch des Beschuldigten ist somit vorprogrammiert.

~ Hexenverfolgung einst und heute ~

  In Europa werden Opferzahlen von 40.000 bis 60.000 für wahrscheinlich gehalten. Das letzte europäische Opfer soll von Fischern der Halbinsel Hela (Putziger Nehrung, Danziger Bucht) im Zuge der “Wasserprobe” im Jahre 1836 gewaltsam ertränkt worden sein. Noch heute ist die Hexenverfolgung in einigen afrikanischen Staaten eine gängige Praxis und wird durch vereinzelte Sekten massiv propagiert. Die Opfer sind heute vornehmlich Kinder, die angeblich durch Dämonen besessen sind. Bei der vermeintlichen Austreibung, die häufig durch die eigenen Eltern bzw. Verwandte betrieben wird, werden den Opfern ätzende Flüssigkeiten (unter anderem sogar Salzsäure) gewaltsam eingeflösst. Die hieraus resultierenden schweren Verletzungen führen häufig zum Tod oder zu bleibenden Schäden. Seriöse Glaubens- gemeinschaften bekämpfen diese Morde und Verstümmelungen aktiv.

  Häufig vertreten Historiker die These, dass von den Reformierten Glaubensgruppen, die Lutheraner eine besonders intensive Hexenverfolgung betrieben haben sollen. – Von den Opferzahlen mag dieses zutreffend gewesen sein, auf die Landesfläche nicht.

  Die Hexenverfolgung wird häufig mit dem Begriff der Ketzerei in Verbindung gebracht, tatsächlich bildete die Ketzerei (cathar) einen eigenständigen Tatbestand, der von der Inquisition als besonders gefährdender Verstoß angesehen wurde. Wie bei der Hexenverfolgung wurde der Vorwurf der Ketzerei häufig als Mittel zum Zweck vorgeschoben. In diesem Zusammenhang kann die Verfolgung der Katharer angeführt werden. Im Jahre 1179 bereitete Papst Alexander III. durch die Exkommunizierung der Katharer ein „Grundbett“ für eine Verfolgung beispielhaften Ausmaßes. Auf dem Konzil von Verona erweiterte Papst Lucius III. im Jahre 1184 die Bekämpfung der Katharer durch die Bulle Ad Abolendam, hierin wurde verbindlich die Bekämpfung der Ketzerei vorgeschrieben. Parallel unterstützten teile des okzitanischen Adels, auch aus Eigennutz, militärisch die Bekämpfung der Katharer im Albigenserkreuzzug (1209 bis 1229). Im Jahre 1309/1310 fand die große Kartharerverfolgung durch die Verbrennung der Brüder Autier ihr vorläufiges blutiges Ende. Der Inquisitor Facques Fournier schloss in diesem Zusammenhang seine Untersuchungen im Jahre 1325 ab.

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~ Kontore der Hanse ~

Hansehaus in Anvers,  Antwerpen,  kupferstich um 1630.  -  Mehr Informationen auf unserer Seite Kontore der Hanse  -  HIER KLICKEN

↑ Hansehaus in  Antwerpen (Anvers)

  Für die Hanse war ein funktionierendes Informations- und Handelsnetz von elementarer Bedeutung; zu diesem Zweck unterhielt die Städtegemeinschaft vier Kontore (Bergen, Brügge, London und Novgorod) und unzählige Handelshöfe. Die Oldermännner der Kontore vertraten die hansischen Interessen gegenüber der weltlichen- und geistigen Ordnung. Zu den Aufgaben der Kontore zählte auch die Gestellung von Unterkünften für die ansässigen Kaufleute und ihre Gehilfen. Eine maßgebliche Aufgabe war auch die Überwachung und Durchsetzung der Privilegien.

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~ Seekriege der Hanse ~

Die Eroberung des Flaggschiffes Makalös bzw. Makeloes am 30.05. 1564 durch die wesentlich kleinere lübische ,,De Engel" sowie einem weiteren lübischen Schiffen, unterstützt durch eine kleine Kogge, die unter dem Befehl des Schiffers Henning Crage stand. Bei einer anschließenden gewaltigen Explosion wurde die ,,Makalös" völlig zerstört und riss ca. 300 dänisch-lübische Seesoldaten sowie die überlebende Besatzung der ,,Makalös” in den Tod.  -  Mehr Informationen auf unserer Seite ,,Seekriege der Hanse"  -  HIER KLICKEN.

↑ Die Eroberung des Flaggschiffes Makalös

 Privilegien bildeten für den Handel der Hanse eine wesentliche Grundlage, die allerdings durch viele Herrscher immer wieder in frage gestellt wurde. Die Hanse antwortete zu allererst mit diplomatischen Verhandlungen. Kriege wurden seitens der Hanse als ein letztes Mittel betrachtet und nur sehr zögerlich ausgerufen. Ruinöse Kriegskosten führten zu dem Einsatz von Kaperbriefen, die allerdings gleichzeitig ungewollt die Piraterie der späteren Zeit unterstützte. Ein zusätzliches Druckmittel waren Seeblockaden, welche die Hanse mit großem Erfolg anwandte.

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~ Admirale zur Hansezeit ~

Herluf Trolle, dänischer Admiral (*1516; † 1565 bei Seegefecht).  -  Mehr Informationen auf unserer Seite ,,Admirale zur Hansezeit"  -  HIER KLICKEN.

↑ Herluf Trolle, dänischer Admiral 1515 - 1565

  Die Admiralität der verfeindeten Mächte setzte sich üblicherweise aus Vertretern des Adels sowie des dänischen Reichsrates zusammen und auf der anderen Seite aus städtischen Räten, erfahrenen Kapitänen und Verbündeten zusammen. Admiral  Trolle ist hierbei ein interessantes Musterbeispiel für einen Berufsoffizier, der von früher Jugend an im Dienst des dänischen Königshauses stand.

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~ Die Fugger und ihr Handelsimperium ~

Jakob Fugger (rechts im Bild stehend) mit seinem Hauptbuchhalter Matthäus Schwarz um das Jahr 1517 in seinem augsburger Stammkontor. Jakob Fugger ließ eigens für sich eine gesonderte Arbeitskammer einrichten, die als ,,Goldene Schreibstube" bekannt wurde.  -  Mehr Informationen auf unserer Seite ,,Das Fuggerimperium"  -  HIER KLICKEN.

↑ Jakob Fugger mit  Matthäus Schwarz um 1517

  Jakob Fugger war einer der größten Einzelunternehmer seiner Zeit. Fugger betrieb ein weit gefächertes Geschäftsfeld. Ein lukratives Standbein war unter anderem der Erzhandel, bei welchem er seine Konkurrenten durch Preisdumping in die Pleite trieb und anschließend deren Mienen durch Strohmänner aufkaufte. Die Entwicklung vom Kleinunternehmen zum global operierenden Konzern.

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~ Piraterie in der Hansezeit ~

Gepfählter Schädel eines Piraten, gefunden 1878 auf der Hamburger Hinrichtungsstätte, dem Grasbrook.  -  Mehr Informationen auf unserer Seite ,,Piraterie in der Hansezeit"  -  HIER KLICKEN.

↑ Gepfählter Schädel eines Piraten

  Die Piraterie resultierte nicht selten aus der Ausstellung von Kaperbriefen, von Kriegführenden Seemächten. Die Piraten der Hansezeit setzten sich aus fast allen gesellschaftlichen Schichten zusammen. Über die Herkunft des wohl bekanntesten Piraten (Klaus Störtebeker) sind keine stichhaltigen Erkenntnisse bekannt, viele Hinweise lassen allerdings vermuten, daß Klaus Störtebeker aus einem Adelshaus entstammt sein könnte.

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~ Die Reformation ~

Martin Luther als Augustinermönch um 1520 auf einem Bildnis des Lucas Cranach dem Älteren.

↑ Martin Luther als Augustinermönch um 1520 auf einem Bildnis des Lucas Cranach dem Älteren.

  Durch den Doctor der Theologiae Martin Luther und späteren Professor für Bibelauslegung an der Wittenberger Universität, wurde eine Reformbewegung eingeleitet, die sich auf nie geahnte Weise auf die damals bekannten Grundfesten der christlichen Welt auswirkte. Indirekte Einflüsse, die mit der Reformbewegung verbunden waren, wie zum Beispiel der Bildersturm behinderten den Handel der Hanse auf ernstzunehmende weise - beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Seite ,,Syndicus der Hanse / Syndikus der Hanse”.

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~ Die Hanse und der 30jährige Krieg ~

Albrecht Wenzel Eusebius von Waldstein (Wallenstein) auf einem Kupferstich von ca 1625 / 1628 von einem unbekannten Kuenstler   -  Mehr Informationen auf unserer Seite ,,Die Hanse und der 30jährige Krieg"  -  HIER KLICKEN.

↑ Albrecht Wenzel Eusebius von Waldstein (Wallenstein) auf einem Kupferstich von ca 1625 / 1628 von einem unbekannten Kuenstler.

  Der 30jährige Krieg ist zum Sinnbild des Religionskonfliktes des 17. Jahrhunderts geworden. Die anfänglich in Süd- und Mitteleuropa ausgefochtenen Auseinander- setzungen führten durch den Kriegseintritt des holsteinischen Herzogs und Königs von Dänemark, Christian IV., im Jahre 1625 auch für die Hanse in Norddeutschland zu immer größeren Komplikationen. Der Ausspruch ,,Der Krieg ernährt den Krieg” wurde somit für die Kaufleute der Hanse zu einer immer größeren Realität - Städte wurden gebrandschatzt, Speicher und Schiffe geplündert.

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